Änderung der Bedingungen für Veranstaltungen ab 50 Personen im Bootshaus

In letzter Zeit sind vermehrt Probleme mit größeren privaten Veranstaltungen am Bootshaus aufgetreten, sodass wir als Vorstand beschlossen haben, dass für Veranstaltungen ab 50 Personen vor Buchung beim Vorstand eine Genehmigung einzuholen ist. Grundlage für die Genehmigung ist die Vorlage eines überzeugenden Konzeptes für die Beibehaltung des Sportbetriebs am Bootshaus während der Veranstaltung, für die Gewährleistung der Aufsicht über das Bootshaus, das Gelände und über das Material, für die Einhaltung des Rauchverbots sowie des Lärmschutzes und für die Müllentsorgung und Reinigung. Ferner wurde die Nutzungsgebühr auf € 100,00 erhöht. Der Bootshausnutzungsvertrag wurde daraufhin angepasst und beinhaltet nun folgenden Text:

Nutzungsgebühr
Für Privatveranstaltungen ist eine vom Vorstand festgelegte Nutzungsgebühr an den Verein zu entrichten. Die Nutzungsgebühr ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer, wobei sich der Vorstand bei der Größe der Veranstaltung Kontrollen vorbehält:

    • bis 25 Personen pro Veranstaltung – Nutzungsgebühr € 25,00
    • 25 bis 50 Personen pro Veranstaltung – Nutzungsgebühr € 50,00
    • Über 50 Personen pro Veranstaltung und nur nach Genehmigung durch den Vorstand und Vorlage eines Konzepts (Beibehaltung Sportbetrieb am Bootshaus, Aufsicht, Rauchverbot, Lärmschutz Müllentsorgung und Reinigung) – Nutzungsgebühr € 100,00

Wichtig: Die Gebühr der jeweiligen Nutzung verdoppelt sich entsprechend bei fehlendem Vertrag!

Der Vorstand hofft, mit dieser Maßnahme, die nur wenige Veranstaltungen betrifft aber bei vielen Mitgliedern Ärger verursacht hat, für die Zukunft eine bessere Basis für ein angenehmes Miteinander gelegt zu haben.

Der Vorstand