Bootshaus

Das Bootshaus ist Herz unseres Vereins und wird von vielen Gruppen und für viele Veranstaltungen genutzt. Selbstverständlich hat die Nutzung durch den Verein immer Vorrang.

Bootshausnutzung

Als Mitglied mit Schlüssel darfst du das Bootshaus, einhergehend mit einem digitalen Kalendereintrag und einem unterschriebenen Bootshausnutzungsvertrag, für private Anlässe nutzen. Der Vertrag muss vor der Veranstaltung im Vereinsbriefkasten vorliegen und die (nach der Anzahl der Gäste gestaffelte) Nutzungsgebühr wird per Lastschrift eingezogen.

Sollte kein Vertrag vorliegen, ziehen wir pauschal € 100,00 ein.

Für die Bearbeitung der Bootshausnutzungsverträge ist Wolfgang zuständig: +49 40 464317 oder bootshausnutzung (at) overfreunde.de.

OH Satzung 2019

Bootshausnutzung

Wenn du als Mitglied der Overfreunde das Bootshaus für eine private Feier nutzen möchtest, musst du vorher diesen  Vertrag ausfüllen und abgeben.

OH Satzung 2019

Bootshausordnung

Bootshausordnung wird gerade aktualisiert!

OH Satzung 2019

Spielregeln

Hier erfährst du die Spielregeln, die in unserem Bootshaus gelten – bitte halte dich daran, denn bei Nichtbeachtung droht der Entzug des Bootshausschlüssels.

Bootshaus-Kalender

Unten siehst Du den Bootshauskalender aus dem Bootshaus – damit hast du einen Überblick über die Belegung des Bootshauses, die Verfügbarkeit der Boote und des anderen Materials. (Dies ist nur eine Übersicht: reservieren kannst du nur im Bootshaus selber.)