SAFE!Sport AuF AugenhöhE!

Schutzkonzept zur Prävention von Gewalt und grenzverletzendem Verhalten

Wir sprechen uns in unserer Satzung gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und jede Form von Gewalt aus, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

In jedem Verein kann es Vorfälle von körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Gewalt geben. Deshalb ist es für uns wichtig auch in Verdachtsfällen angemessen reagieren und die Gefahr unterbinden zu können. Wir als Vereinsvorstand sind uns unserer Garantenstellung und unserer Verantwortung bewusst und wollen mit diesem Schutzkonzept allen Mitgliedern, aber insbesondere den Vertrauenspersonen, Übungsleiter:innen, Jugendwart:innen sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Orientierungshilfe geben.

Interne Kontaktpersonen der Overfreunde

Du erreichst uns entweder per E-Mail, Telefon, SMS, o. Ä.

Natürlich kannst du uns auch jederzeit direkt am Bootshaus ansprechen. Alternativ kannst du dich anonym melden und dafür den Vorstandsbriefkasten nutzen oder das Kontaktformular.

Maximilian Fiedler

+49 176 6400 2611

Neele Fiedler

+49 176 81133977

Stefanie Witt

+49 176 80318140

Unsere E-Mail-Adresse für Notfälle und/oder anonyme Mitteilungen: vertrauensperson@overfreunde.de

Externe Beratungsangebote und Ansprechpersonen

Nummer gegen Kummer

Kinder- und Jugendtelefon
(Mo-Sa, 14 bis 20 Uhr)
Anonym und kostenlos

116 111

Kinderschutzzentrum Hamburg

Hilfe für Kinder und Eltern
Emilienstraße 78
20259 Hamburg

040/4910007

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Anonym, mehrsprachig
und barrierefrei
24/7-Beratungsangebot

08000/116 016

Hilfetelefon Gewalt an Männern

Telefonische Beratung
(Mo-Do, 8 bis 20 Uhr;
Fr, 8 bis 15 Uhr)

0800/123 99 00

HSB – Hamburger Sportbund e.V.

Prävention und Intervention sexualisierte Gewalt
Schäferkampsallee 1
20357 Hamburg

040/419 08 264

DKV – Deutscher Kanu-Verband e.V.

Prävention sexualisierte Gewalt

05731/92030

Zündfunke e.V.

Verein zur Prävention und Intervention zu sexuellem Missbrauch an Kindern und Frauen

040/890 12 15

basis & woge e.V.

Beratungsstelle für Jungen und Männer bei sexualisierter Gewalt

040/3984 2662

Unser Schutzkonzept im Detail:

Worum es im Schutzkonzept geht

Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Art ist und tritt ihr entgegen.

Was uns wichtig ist: Partizipation

Wir ermutigen alle Mitglieder – Kinder, Jugendliche und Erwachsene – sich in die Ausgestaltung des Vereinslebens aktiv einzubringen.

Wir schauen hin: Risikoanalyse

Um die Wahrscheinlichkeit von grenzverletzendem Verhalten zu verringern, haben wir potenzielle Gefahrenbereiche identifiziert und Schutzmaßnahmen formuliert.

Beschwerde-management

Wir reden miteinander, nicht übereinander. Und bei Bedarf stehen drei Vetrauenspersonen als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.

Verhaltenleitlinien der Overfreunde

Wir sprechen uns in unserer Satzung gegen rassistische, fremdenfeindliche oder diskriminierende Äußerungen sowie gegen jede Form von Gewalt und stattdessen für Toleranz und Respekt gegenüber jder Person und ihren individuellen Bedürfnissen und Grenzen aus. Damit das auch im Alltag funktioniert, gelten bei den Overfreunden folgende Regeln:

Du sollst Dich hier sicher fühlen!

Du sprichst wertschätzend und offen mit anderen und über andere. Das gilt für persönliche Gespräche und selbstverständlich auch für Chats und andere Texte.

Jede:r hat ein Recht auf Privatsphäre!

Du hälst die Türen zur Umkleide geschlossen, kopfst an und wartest ab, bevor Du die Tür öffnest.

Du achtest auf das Türschild: Während der Umziezeiten des Kinder- und Jugendtrainings ist die Umkleide für alle anderen Mitglieder gesperrt.

Das ist uns unsere Gemeinschaft wert!

Situationen und Gegebenheiten andern sich. Darum sprechen wir immer wieder über die Regeln unserer Gemeinschaft und sorgen dafür, dass sie angepasst werden. Du trägst deinen Teil dazu bei, indem du kritische Punkte aktiv ansprichst.

 

Dein Körper gehört Dir!

Du berührst niemanden ohne sein/ihr Einverständnis.

Beim Toben und Spielen klärst du vorher ab, ob alle Mitspielenden mit den zu erwartenden Berührungen einverstanden sind, und legst Regeln fest. Wenn neue Mitspielende dazukommen, achtest du darauf, dass neue Absprachen getroffen werden.

Anleitende helfen dir, möglichst selbstständig zu handeln. Brauchst du Hilfe, die mit Körperkontakt verbunden ist, erklären Helfende vorher, wann, wie und wo sie dich beim Helfen berühren müssen und holen dein Okay ein. Sie achten darauf, dass auch andere Helfende das tun. Du entscheidest, ob du die Hilfe möchtest und lehnst es ab, wenn es dir unangenehm ist. Gemeinsam findet ihr andere Lösungen!

In Notsituationen (akute Unfallvermeidung, Retten und Bergen, 1. Hilfe) reduzieren Helfende Berührungen auf das Notwendige.

Du achtest auf das 6-Augen Prinzip.

Du sollst Dich hier sicher fühlen!

Du fotografierst nicht in den Umkleideräumen, nicht in Umkleidesituationen und keine knapp oder unbekleideten Personen.

Du fotografierst andere Personen nur nach Absprache und versendest oder veröffentlichst Bilder von ihnen nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

Du wirst gehört!

Wenn du dich verletzt, diskriminiert, erniedrigt oder beschämt fühlst, wenn du körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Gewalt ausgesetzt bist, wendest du dich an die Vertrauenspersonen des
Vereins oder an externe Ansprechpersonen.

Du verdienst Respekt!

Du entscheidest selbst, was du dir zutraust. Du respektierst Entscheidungen anderer. Anleitende sorgen für deine Sicherheit, indem sie entscheiden, wann eine Fahrt oder Übung für dich nicht geeignet ist oder von einzelnen oder allen Teilnehmenden abgebrochen werden muss. Sie motivieren dich, ohne dich unter Druck zu setzen und sie akzeptieren deine Entscheidungen eine Übung oder Fahrt nicht oder in geringerem
Tempo zu bewältigen. Sie achten darauf, dass auch andere das genauso
akzeptieren.

Was ist Gewalt?

Was ist körperliche Gewalt?

Körperliche Gewalt fasst alle Formen von körperlichen Grenzverletzungen zusammen. Darunter fallen z. B. schlagen, schütteln, stoßen, treten, boxen, mit Gegenständen werfen, an den Haaren ziehen, mit den Fäusten oder Gegenständen prügeln, mit dem Kopf gegen die Wand schlagen, (mit Zigaretten) verbrennen, Attacken mit Waffen usw. bis hin zum Mordversuch oder Mord.

Was ist seelische Gewalt?

Seelische bzw. emotionale Gewalt – ist eine Gewaltform, die überwiegend verbal ausgeübt wird. Diese Gewaltform beinhaltet verschiedenste Verhaltensweisen, Strategien und Handlungen, die darauf abzielen, eine Person emotional zu schädigen, sie zu verunsichern, emotional zu verletzen oder auch sie zu isolieren. Seelische Gewalt wird z. B. durch Bedrohungen, Stalking, Demütigung oder Beleidigungen ausgeübt und geht immer mit einem Machtmissbrauch einher.

Gegenüber Kindern und Jugendlichen äußert sich seelische Gewalt u. a. in Form von Ablehnung, Liebesentzug, dem Erzeugen von Schuldgefühlen oder auch als Mobbing.

Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt umfasst alle sexuellen Handlungen, die einer Person aufgedrängt oder aufgezwungen werden. Sie ist ein Akt der Aggression und des Machtmissbrauchs.

Sexuelle Handlungen ohne direkten Körperkontakt (Hands-off) sind z. B. verbale und gestische sexuelle Belästigungen, Sexting an Minderjährige mit oder gegen den Willen des/der Empfänger:in, sowie das Zeigen sexualisierter Aktivitäten. Sexuelle Handlungen mit direktem Körperkontakt (Hands-on) sind Kontakt zwischen Mund und Genitalien, sexuelle Berührungen (Brust und Leiste) sowie Aufforderung andere dort zu berühren, versuchte oder vollendete Penetration. Vergewaltigung uvm.

Ob diese oder ähnliche Handlungen Grenzverletzung darstellen, liegt allein im Empfinden des/der Betroffenen. Das Alter spielt hierbei auf beiden Seiten eine wichtige Rolle.

Partizipation – Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern und Mitgliedern

Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern und Mitgliedern in einem Verein braucht Regeln für die Art und Grenzen von Mitwirkungsmöglichkeiten, die Bewusstheit der Beteiligung aller und die stetige Reflexion der unterschiedlichen Rollen im Verein (u. a. Kind, Jugendsprecher:innen, Übungsleiter:innen, Vorstand, Eltern, Mitglied).

Wir ermutigen alle Mitglieder sich in die Ausgestaltung des Vereinslebens aktiv einzubringen, sowohl durch inhaltliche Anregungen als auch durch konkrete Angebote im Interesse der Mitglieder. Dies beinhaltet auch die Mitwirkung an der Erarbeitung/Überarbeitung dieses Schutzkonzeptes.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder haben gesetzlich festgelegte Rechte (UN-Kinderrechtskonvention). Damit Kinder und Jugendliche selbstbestimmt durchs Leben gehen und ihre Grenzen wahren können, ist es notwendig, dass sie ihre Rechte kennen. Nur wenn Kinder ihre Rechte kennen, können sie diese auch einfordern und Grenzen ziehen. Deshalb werden die Kinderrechte in die Arbeit in den Kinder- und Jugendgruppen integriert.

Beteiligung von Eltern

Einmal jährlich findet ein von den Jugendwart:innen gestalteter Elternabend statt auf dem u. a. über das Schutzkonzept informiert wird. Darüber hinaus können sich die Eltern mit Fragen zu den Kinder- und Jugendgruppen jederzeit an die Jugendwart:innen wenden. Bei weitergehenden Fragen stehen der Vorstand und die Vertrauenspersonen für Gespräche zur Verfügung.

weitere Beteiligungsformen

Jahreshauptversammlung, Zukunftswerkstatt, Workshops, Bootshausdienste, Feiern uvm., aber vor allem persönliche Gespräche

Risikoanalyse und Maßnahmen zur Prävention

Risikoanalyse und Maßnahmen zur Prävention

Um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass Täter:innen in den Verein kommen bzw. übergriffig werden, haben wir potenzielle Gefahrenbereiche identifiziert und Schutzmaßnahmen zur Verringerung der Risiken formuliert:

Übungsleiter:innen und Jugendwart:innen

Risiken:

  • Ausnutzen der Machtposition
  • Anleitende nur eines Geschlechts
  • Rollenkonfusion der Vertrauensperson

Maßnahmen:

  • Alle Jugendwart:innen und Übungsleiter:innen sowie alle Personen, die qualifizierten Umgang mit Kindern, Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen haben, legen zu Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis[1] vor, das nicht älter als drei Monate ist. Dieses wird alle fünf Jahre aktualisiert.
  • Vorstandsmitglieder legen ebenfalls alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor.
  • Alle oben genannten Personen unterschreiben den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und verpflichten sich die in diesem Schutzkonzept vorgelegten Verhaltensregeln einzuhalten.
  • Alle Jugendwart:innen und Übungsleiter:innen werden darin unterstützt Fortbildungsangebote wahrzunehmen.
  • Nach Möglichkeit werden Jugendwart:innen/Übungsleiter:innen beider Geschlechter eingesetzt.
  • Die Angebote der Kinder- und Jugendgruppen werden in der Regel von mind. zwei Anleitenden durchgeführt.
  • Die Auswahl der Vertrauensperson(en) erfolgt nach Ausschluss potenzieller Rollenkonfusionen (durch z. B. eine Garantenstellung).

 

[1] Es werden keine Personen beschäftigt (ehren- und/oder hauptamtlich), die rechtskräftig wegen einer Straftat gemäß §72a SGB VIII verurteilt worden sind.

Vereinsstrukturen

Einbezug und Verantwortung aller Mitglieder

Risiken:

  • Aufgrund der Vereinsgröße besteht ein Risiko, dass nicht alle Mitglieder informiert und über das Schutzkonzept aufgeklärt sind.
  • Zudem besteht ein Risiko, dass Verdachtsfälle (aufgrund von Loyalitätskonflikten durch Beziehungsverpflechtungen und/oder langjährige Freundschaften) vertuscht und/oder ignoriert werden.

 Maßnahmen:

  • Um diesem Risiko entgegenzuwirken, erfolgt eine regelmäßige und zielgruppenspezifische Aufklärung über Prävention körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt und das Schutzkonzept – in den Kinder- und Jugendgruppen, bei Elternabenden, bei der Jahreshauptversammlung, bei themenspezifischen Veranstaltungen, über die Vereinszeitschrift OVERFREUND, auf der Website, über den digitalen Newsletter, über die offizielle Signalgruppe (Adminrechte nur beim Vorstand).
  • Die Vertrauenspersonen stellen sich regelmäßig den Mitgliedern vor, insbesondere in den Kinder- und Jugendgruppen und auf den Elternabenden.
  • Mitgliedern, die Verdachtsfälle oder Übergriffe melden, wird Anonymität zugesichert. Auch werden externe Stellen benannt und transparent kommuniziert, an die sich Betroffene anonym (ohne Nennung von Namen und Verein) werden können (siehe Ansprechpersonen).
Gruppenangebote

Körperkontakt

Risiken:

  • Unterschiedliche Übungen bedürfen teilweise Hilfestellungen, die Körperkontakt erfordern. Körperkontakt kann beispielsweise beim Einstellen der Boote (z. B. Einstellen der Fußstützen, wenn sich eine Person im Boot befindet) erfolgen oder beim Üben der Kenterrolle.
  • Risiken bestehen in übermäßigen, unangemessenen Hilfestellungen mit und ohne Körperkontakt, aber auch durch die Ausübung des Sports z. B. beim Kanu-Polo durch intensiven Körperkontakt.
  • Risiken bestehen zudem durch unangemessenen Körperkontakt bei der Versorgung von Verletzungen inkl. Massagen.

Maßnahmen:

  • Körperkontakt wird auf das notwendige Maß reduziert.
  • Durch zur Verfügung stehende Hilfsmittel (z. B. Brett anstelle der Hände beim Kentertraining) oder exakte Anweisungen, Vormachen, Vorspielen von Übungen sowie Weitsicht von Jugendwart:innen und Übungsleiter:innen (z. B. Fußstützen an Land einstellen und nicht erst auf dem Wasser) werden Situationen mit intensivem Körperkontakt reduziert.
  • Die Übungsleiter:innen und Jugendwart:innen sprechen das Gegenüber direkt an und erklären Körperkontakt bzw. kündigen diesen an. Dabei holen sie sich das Okay des Gegenübers ein und erfragen ggf. Grenzen.
  • Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen ermutigt werden, Wünsche zu äußern und Grenzen zu ziehen.
  • Nach Möglichkeit sind mehrere Übungsleiter:innen/Jugendwart:innen anwesend (6-Augen-Prinzip).

Vereinsfahrten

Risiken:

  • Zur Ausübung des Sports finden regelmäßig Vereinsfahrten z. T. inkl. Übernachtungen und Fahrgemeinschaften statt. Risiken sind fehlende Umkleiden bei Touren (z. B. Umziehen auf dem Parkplatz), gemischte Duschen, gemischte Gruppenreisen aus Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und anderen (erwachsenen) Vereinsmitgliedern (ohne Funktion als Übungsleiter:in oder Jugendwart:in), Unkenntnis über das Alter von mitfahrenden Personen, da sich nicht alle kennen, Alkoholkonsum volljähriger Mitreisenden auf Vereinsfahrten, Übernachtungen, Fahrgemeinschaften auch in privaten Fahrzeugen und mit Personen, die keine Funktion als Übungsleiter:in oder Jugendwart:in ausüben, Bildung von 2er-Gruppen auf Vereinsfahrten (auf dem Wasser, bei Anleitung, im Fahrzeug) sowie die Möglichkeit einer Kenterung und Notwendigkeit des sofortigen Aus- und Umkleidens.

Maßnahmen:

  • Die Fahrtenleiter:innen klären proaktiv vor der Fahrt über den Ablauf und die Begebenheiten auf der Tour auf. Sie zeigen den Mitgliedern alternative Möglichkeiten auf (z. B. Poncho zum Umziehen empfehlen oder Duschzeiten verabreden).
  • Die Teilnahme an Vereinsfahrten ist grundsätzlich freiwillig, sodass Jede:r für sich entscheiden kann, ob er/sie teilnehmen möchte.
  • Weiter werden 1:1-Kontakten nach Möglichkeit vermieden.
  • Bei gemischten Gruppenfahrten werden alle Mitfahrenden über das Alter der Kinder und Jugendlichen aufgeklärt und Fahrtenleiter:innen zeigen besondere Aufmerksamkeit.
  • Insbesondere Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene werden darin gestärkt Grenzen zu formulieren und zu ziehen.

Kleidung

Risiken:

  • Badebekleidung und sportspezifische Bekleidung birgt Risiken, da „ungünstige“, freizügige Kleidung (z. B. Bikini zum Kentertraining) verrutschen und/oder zu übermäßigem Hautkontakt führen kann.
  • Die Notwendigkeit von Hilfestellungen beim Schließen von Neoprenanzügen oder beim An- und Ausziehen von Trockenjacken begünstigt körpernahe Hilfestellungen ebenso wie körpernahe Unterstützung beim Anziehen, Schließen und Prüfen der Schwimmwesten.

Maßnahmen:

  • Übungsleiter:innen und Jugendwart:innen wählen und empfehlen geeignete Kleidung (z. B. Badeanzug anstelle Bikini, Paddelshirt anstelle eines nackten Oberkörpers, Neoprenanzug).
  • Durch verbale Anleitung kann der Körperkontakt z. B beim Anziehen von Neoprenanzügen/Schwimmwesten vermieden oder zumindest reduziert werden.
  • Übungsleiter:innen und Jugendwart:innen greifen nur nach Rücksprache helfend ein.
  • Nach Möglichkeit werden Jugendwart:innen beiderlei Geschlechts eingesetzt.
Kommunikation und soziales Klima

Verbale und emotionale Gewalt

Risiken:

  • Unangemessene Witze über Körper, Verhaltensweisen/Bewegungsabläufe, sexistische Sprüche, aber auch verbale und emotionale Gewalt – insbesondere von Übungsleiter:innen/Jugendwart:innen gegenüber Angeleiteten – aber auch unter Vereinsmitgliedern stellen ein Risiko dar.
  • Ebenso besteht die Gefahr von sozialem Druck durch die Gruppe (bestimmte Dinge zu tun, zuzulassen oder zu ignorieren).

Maßnahmen:

  • Wir fördern und schaffen einen offenen Umgang mit dem Thema körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt, klären auf und sensibilisieren für einen respektvollen Umgang miteinander.
  • Wir stärken die Individualität des/der Einzelnen und akzeptieren jede Sportlichkeit, damit Betreffende gar nicht erst in die Situation kommen, zu glauben, dass sie etwas zulassen oder akzeptieren zu müssen, um dazu zu gehören.
Soziale Medien

Fotos, Videos

Risiken:

  • Verbreitung von Fotos bzw. Videos von Umkleidesituationen, Personen in nasser Kleidung, Missgeschicken (z. B. Kenterung)

Maßnahmen:

  • Fotos und Videoaufnahmen werden grundsätzlich nur nach vorausgehender Rücksprache gemacht.
  • Beim Teilen und Veröffentlichen von Fotos wird immer das Einverständnis der Fotografierten und/oder deren Ehrziehungsberechtigten eingeholt.
  • In den Umkleiden/beim Umziehen wird grundsätzlich nicht fotografiert.

 

Chatgruppen

Potenzielle Gefahren:

  • Mobbing, Sexting, Cyber-Grooming

Mögliche Maßnahmen:

  • Es finden keine 1:1-Kontakte (auch nicht über soziale Medien) zwischen Kindern und Jugendlichen und den Jugendwart:innen statt.
  • Bei der Nutzung von Chat-Gruppen werden mit allen Beteiligten – insbesondere mit Kindern und Jugendlichen – Regeln zum Umgang besprochen.
Räumlichkeiten

Umkleiden

Risiken:

  • Aufgrund der Notwendigkeit des Umziehens zur Ausübung des Sportes kommt es zu Umkleidesituationen unter verschiedensten Voraussetzungen (z. B. im Schwimmbad, in Sammelumkleiden, oder gemischten Umkleiden von Kindern und Jugendlichen mit Erwachsenen).
  • Im Vereinshaus selbst sind nur zwei binäre Sammelumkleiden vorhanden, von denen v. a. die Damenumkleide gut einsehbar ist, wenn die Tür geöffnet wird.
  • Bei jüngeren Kindern kann es notwendig sein, zusammen mit den Kindern die Umkleide zu nutzen, um Hilfestellungen beim Anziehen geben zu können.
  • In Sammelumkleiden (z. B. öffentliches Schwimmbad) können fremde Personen anwesend sein.

Maßnahmen:

  • Die Türen zu den Umkleiden des Bootshauses werden geschlossen (wenn Personen sich umziehen).
  • Die Umkleiden werden grundsätzlich nur nach Anklopfen betreten. So können Personen, die sich umziehen kurzfristig aus dem Sichtfeld der Tür treten.
  • Die Umkleiden werden zu Beginn und am Ende der Kinder- und Jugendgruppen für alle anderen Mitglieder gesperrt.
  • Nach Möglichkeit werden Jugendwart:innen beiderlei Geschlechts eingesetzt.
  • 1:1-Situationen werden vermieden (6-Augen-Prinzip).
  • In öffentlichen Einrichtungen kann die Nutzung von Einzelkabinen empfohlen werden.
  • Auf Vereinsfahrten werden Ponchos empfohlen.

Beschwerdemanagement

Das Beschwerdemanagement des Vereins folgt dem Grundsatz „Wir reden miteinander, nicht übereinander“. Wenn möglich werden Unklarheiten und/oder Konflikte direkt zwischen den beteiligten Personen geklärt. Ist dies nicht möglich – oder im Falle eines Verdachtsfalls auf körperliche, seelische und/oder sexualisierte Gewalt nicht sinnvoll – werden die Vertrauenspersonen, Jugendwart:innen, Übungsleiter:innen, der Vorstand und/oder externe Ansprechpersonen einbezogen.

Beschwerden durch Kinder und Jugendliche

Der Vorstand, die Übungsleiter:innen, die Jugendwart:innen und die Vertrauenspersonen sind sich bewusst, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Beschwerden nicht immer direkt äußern können. Deshalb sind sie sensibilisiert für indirekte Aussagen oder nonverbales Verhalten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auf Unzufriedenheit hindeuten können. Alle Äußerungen und Beschwerden werden ernst genommen. Den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden in wertschätzender und von Respekt geprägter Atmosphäre regelmäßige Gesprächsanlässe angeboten, die es ihnen ermöglichen ihre Meinung zu äußern und kritisches Feedback zu geben.

Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können sich an die selbstgewählten Kinder- und Jugendvertreter:innen und/oder Jugendwart:innen wenden, die dann stellvertretend die Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Kinder- und Jugendausschuss bzw. gegenüber dem Gesamtvorstand vertreten.

Darüber hinaus stehen die Vertrauenspersonen und der Vorstand allen Mitgliedern – auch den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – jederzeit für Gespräche zur Verfügung.